AGB

  1. Allgemeines

1.1 Wer an Maßnahmen der Skischule Marxzell teilnimmt, erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr geschieht und, die zumutbare Sorgfaltspflicht vorausgesetzt, die Ski- und Snowboardlehrer und die Verantwortlichen der Skischule Marxzell nicht haftbar gemacht werden können.

1.2 Alle Teilnehmer einer Maßnahme erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass Bilder derselben auf unseren Online-Portalen zu Anschauungszwecken veröffentlicht werden können. Ferner geben alle angemeldeten Personen ihr Einverständniss, dass die übermittelten Personendaten in einer, ausschließlich für die Ski-& Snowboardschule Marxzell bestimmten Datenbank, verwendet werden dürfen. Ein Widerspruch muss schriftlich auf dem Anmeldeformular erfolgen.

1.3 Bei Anreise im eigenen Pkw ermäßigt sich der Preis lediglich für eine Person um Euro 40,00 (Nur bei WE-Reisen).

1.4 Die Unterbringung erfolgt generell im DZ m. DU u. WC, Ausnahme: Jugend- und Familienskifreizeit, Wandern. Der EZ-Zuschlag beträgt Euro 60,- (pro Wochenende, sofern vorhanden, ein Anspruch kann nicht geltend gemacht werden).

  1. Anmeldung und Bezahlung

2.1 Der Abschluss des Reisevertrages erfolgt durch eine schriftliche Anmeldung des Reisenden.

2.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reisebeschreibung ab, ist der Veranstalter an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reiseanmelder ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist zu erklären, ob er auf dieser Basis mit dem Veranstalter den Reisevertrag abschließen will oder nicht.

2.3 Der Anmelder ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen.

2.4 Mündliche Anmeldungen sind verbindlich.

2.5 Die Anmeldungen (Reg.Nr. unbedingt eintragen) bitte per E-Mail, oder Post an die Geschäftsstelle der:


Skischule Marxzell

Holzbachstraße 8 A, 76359 Marxzell

Tel. (Fax): 07248/9249698 (9249699)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

2.6 Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von Euro 80,-/p.P. zu leisten. (Bei Maßnahmen im Schwarzwald ist der Gesamtbetrag ohne Anmeldegebühr zu überweisen ).

2.7 Der Restbetrag des vereinbarten Reisepreises ist 6 Wochen vor Beginn einer Maßnahme zu überweisen.

2.8 Sollten Sie die Einzugsermächtigung auf dem Formular (SEPA Lastschriftenmandat ) unterschrieben) haben, werden die einzelnen Beträge von Ihrem Konto d. die Skischule Marxzell abgebucht. Ansonsten bitte sämtliche Zahlungen fristgerecht auf das Konto der Skischule Marxzell mit der entsprechenden Reg.-Nr. bei: Volksbank Ettlingen, IBAN: DE21 660912000003218023, überweisen.

2.9 Reiseunterlagen/ Reisebestätigungen werden erst nach Eingang aller Zahlungen übersandt.

  1. Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen im Programm der Skischule Marxzell, sowie aus den Angaben inIhrer Reisebestätigung.

3.2 Nebenabreden, insbesondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche des Reisenden müssen in der Reiseanmeldung und -bestätigung aufgenommen sein.

  1. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.

4.2 Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 10 % des Reisepreisesvorsehen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhersehbar erhöht haben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten.

  1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels.

5.2 Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pro Person folgende Entschädigung zu zahlen (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson):

Bis 31. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises; 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 50 % desReisepreises; 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises; 14. bis 08. Tag vorReisebeginn: 80 % des Reisepreises; ab 07. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.Der Nachweis eines niedrigeren oder nicht eintretenden Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.

5.3 Nichtantritt der Reise (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson). Bei Nichtantritt der Reise bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig.

5.4 Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so ist zu beachten,dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können. Diese Mehrkosten werden ausschließlich dem Zurücktretenden belastet (entfällt bei gleichwertigen Ersatzpersonen).
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen!

  1. Haftung

6.1 Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Reise, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.

6.2 Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.3 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber den Reisenden auf diese Vorschriften berufen.

6.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel sowie für höhere Gewalt.

6.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten hat der Reisende selbst zu verantworten. Eine Unfallversicherung wird jedem Teilnehmer dringend empfohlen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

7.1 Wird die Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 10 Tage vor Reisebeginn die Reise abzusagen.

7.2 Bei eventuell unterbreiteten Ersatzangeboten können Sie vom Reisevertrag zurücktreten und erhalten den eingezahlten Reisepreis zurückerstattet, abzügl. einer Bearbeitungsgeb. v. 10 %, sofern Sie das Angebot ausschlagen.

7.3 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise zu gering ist und aus diesem Grunde die wirtschaftliche Opfergrenze seitens des Veranstalters überschritten wird, ist dieser berechtigt, die Reise abzusagen. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis zurückerstattet.

7.4 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise nach vorheriger Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.

7.5 Ist die Durchführung einer Maßnahme (z.B. Skikurs) infolge höherer Gewalt (z.B. Schneemangel) nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, diese abzusagen. Für diesen Fall erhalten Sie den eingezahlten Betrag / Teilbetrag,abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des abgedruckten Preises zurückerstattet. Der Nachweis niedrigerer oder nicht eingetretenerAufwendungen seitens des Reiseveranstalters bleibt dem Reisenden unbenommen.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sämtliche Angaben entsprechen dem Stand September 2013.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

  1. Veranstalter

DSLV Skischule Marxzel

„Freizeit Aktiv e.V.“ (siehe Programm / Homepage)

  1. Gerichtsstand

Der Sitz des Veranstalters ist als Gerichtsstand maßgebend.